Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.10.2010 - 11 ZB 10.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69275
VGH Bayern, 19.10.2010 - 11 ZB 10.55 (https://dejure.org/2010,69275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2010 - 11 ZB 10.55 (https://dejure.org/2010,69275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 11 ZB 10.55 (https://dejure.org/2010,69275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,69275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Fahrprobe; Ablehnung eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2010 - 11 ZB 10.55
    Wenn das Gericht einen beantragten Beweis nicht einholt, so liegt hierin grundsätzlich nur dann ein Verfahrensfehler, wenn die Ablehnung aus Gründen erfolgt, die im Prozessrecht keine Stütze finden, wenn also ein Beweisantrag aus den angegebenen Gründen schlechthin nicht abgelehnt werden darf (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2010 - 11 ZB 10.55
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob das erste Gutachten im gleichen Prozess eingeholt wurde oder ob es - wie hier - aus einem anderen Verfahren stammt, nachdem es vom Erstgericht zum Gegenstand des Prozesses gemacht wurde (BVerwG vom 29.5.2009 NJW 2009, 2614; vgl. auch Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 86 Rn. 44 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 11 ZB 21.1571

    Anforderungen an eine Begutachtung nach Fahrprobe

    An eine Fahrprobe im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 2 FeV sind grundsätzlich die gleichen bzw. vergleichbare materielle Anforderungen zu stellen wie an eine praktische Prüfung der gleichen Fahrerlaubnisklasse im Sinne von § 17 FeV (BayVGH, B.v. 19.10.2010 - 11 ZB 10.55 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 25.3.2019 - Au 7 K 18.1065 - BeckRS 2019, 21177 Rn. 70 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht